Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA SM CHEMNITZER SPORTWAFFEN UND MUNITIONSFABRIK GMBH

§1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer-und Zahlungsbedingungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung sowie mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer/Besteller diese Bedingungen als verbindlich an. Evtl. eigene Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers werden nicht anerkannt und sind auch dann für den Verkäufer unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sondervereinbarungen gelten nur dann, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Lieferungen erlaubnispflichtiger Munition und Schusswaffen erfolgen nur an Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis!

§2. Angebote, Vertragsabschluss, Preise
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch, wenn dies nicht extra erwähnt wird. Technische oder produktentwicklungsbedingte Abweichungen davon sind ausdrücklich vorbehalten. Sofern für die Lieferung behördliche oder sonstige Zustimmungen sowie Genehmigungen erforderlich sind, steht die Auftragsbestätigung unter diesem Vorbehalt. Die
Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Netto-Preisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§3. Liefertermine – Liefertermine sind ca. Termine; sie werden, so gut wie möglich, eingehalten. Bei höherer Gewalt, z.B. Feuer, Streik, Elementarereignissen usw., auch bei den Vorlieferanten, verzögern sich die Termine entsprechend; außerdem hat der Verkäufer das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind erst nach Ablauf einer gesetzlichen
Nachfrist und nur dann möglich, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Teillieferungen sind zulässig. Bei bestehenden Zahlungsrückständen, auch aus anderen Lieferungen und Leistungen, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen und Leistungen auszusetzen oder Aufträge zu stornieren. Lieferverzug wird dadurch nicht begründet.

§4. Versand- und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt im Regelfall ab Lager Chemnitz inkl. Verpackung auf Kosten und Gefahr des
Kunden. Der Versand erfolgt mit geeigneten Transportmitteln unserer Wahl, sofern der Besteller keine anderen Weisungen erteilt. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferteile an den Transporteur auf den Besteller über, selbst, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer im Sonderfall die Versandkosten übernommen haben sollte. Verzögert sich der Versand in Folge von
Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Der Versand ab einem anderen Lagerort bleibt vorbehalten. Weitere Versandbedingungen und Kosten entnehmen Sie unserer jeweils gültigen
Versandkostenregelung in der jeweils gültigen SM Preisliste. Der angebegenene Transportpreis ist inklusive Transportversicherung und Dieselfloater. Der Dieselfloater sowie die Transportpreise können dadurch variieren. Sofern vom Besteller nicht ausdrücklich bei
Auftragserteilung oder generell schriftlich darauf verzichtet wird, gilt der angegebene Transportpreis immer inklusive Dieselfloater und Transportversicherung. Beschädigte Sendungen sowie offensichtliche Fehlmengen durch beschädigte Versandverpackung sind unverzüglich beim Verkäufer
schriftlich per EMail zu melden. Verlust erlaubnispflichtiger Gegenstände nach dem Waffengesetz werden durch den Verkäufer bei der
zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass der Empfänger bei Übernahme der beschädigten Ware aussagekräftige Fotos erstellt und dies bereits bei Übernahme dem Transporteur schriftlich mitteilt. Bei nicht erkennbarer Beschädigung der Verpackung sind vom Besteller unverzüglich (bei Zustellung) beim jeweiligen Transportunternehmen, spätestens innerhalb der vom Transportunternehmen vorgesehenen Fristen zu reklamieren. Die schriftliche Tatbestandsaufnahme des
Transportführers ist dem Verkäufer unverzüglich zur  Verfügung zu stellen. Bei Postversand erhält der Verkäufer die Bestätigung direkt von der Post. Verpackung bitte als Nachweis aufheben. Der vom Versicherer anerkannte Schaden wird nach Eingang dem Konto des Bestellers gutgeschrieben. Wird keine Schadensmeldung vorgelegt, kann keine Regelung erfolgen.

§5. Rücknahme von Waren
Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, mit einem Abzug von 10% des Warenwertes zurückgenommen, wenn diese innerhalb von 30 Tagen vorher vom Verkäufer geliefert worden sind. Sämtliche Waren müssen sich in ungebrauchtem oder einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung befinden. Die Waren sind frei Haus Chemnitz anzuliefern und vom Besteller gegen Transportschäden und Verlust ausreichend zu versichern. Ohne Vereinbarung zugesandte unfreie – oder Nachnahmesendungen seitens des Bestellers werden nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Munition und Zündhütchen sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Rücksenden bitte an:
Fa. SM Chemnitzer Sportwaffen und Munitionsfabrik GmbH GmbH, Blankenauer Straße 75, 09113 Chemnitz

§6. Zahlung
Alle Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, bei Versand vor der Auslieferung. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Vorbestellte Ware halten wir für Sie 10 AT nach Übersendung unserer
Vorkassenrechnung/Auftragsbestätigung an Sie bereit! Danach wird diese Ware wieder frei gegeben und die Vorauskasse verliert Ihre Gültigkeit. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Die Abtretung aller Forderungen, die aus dem Liefervertrag entstehen, ist unbeschränkt zulässig.

§7. Eigentumsvorbehalt
Geliefert wird unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung bleibt der Verkäufer Eigentümer der Warenlieferung. Bei der Verarbeitung der mit vom Käufer zur Verfügung gestellten Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Produkten, so lange bis diese bezahlt sind. Der Umfang dieses
Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Soweit die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 125% zweifelsfrei gesichert
sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest, einer Rückbelastung, einer Bankabbuchung oder einer erfolgten Pfändung
erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch, wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Käufer ist verpflichtet bei Zugriff dritter Personen, z.B. durch Pfändung, auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie bei Vergleich, Konkurs,
Gesamtvollstreckung oder Insolvenzverfahren den Verkäufer sofort unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen schriftlich zu informieren.

§8. Gewährleistung
Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Leistung usw. der Ware sind an Mittelwerten orientiert. Abweichungen davon sind möglich. Insbesondere stellen diese Angaben keine zugesicherten Eigenschaften dar. Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang unter Bezug auf Rechnungsnummer und Datum schriftlich bekannt zu geben. Weist die erworbene Ware während der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem HGB einen Mangel der zugesicherten Eigenschaft auf, so
hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Keine Garantie der Treffpunktlage von Surplus-, Büchsen-, Schrot-, Pistolen oder Revolvermunition. Die Treffpunklage kann von Los zu Los unterschiedlich ausfallen. Wie branchenüblich gilt die Gewährleistung nicht für Holz und Federn. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen nur insofern, als eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Soweit eine Schadenersatzpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ist der Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den fünffachen Betrag der vertraglichen Gegenleistung des Käufers beschränkt. Für Auskünfte über waffenrechtliche Bestimmungen und die Eignung von Waren für bestimmte Zwecke wird nicht gehaftet. Diese Auskünfte erfolgen außerhalb vertraglicher Verpflichtungen.

§9. Produkthaftung
Verändert der Käufer Ware oder verarbeitet er sie weiter, wird der Verkäufer von allen Ansprüchen freigestellt, soweit diese auf der Veränderung oder Verarbeitung der Ware beruhen. In diesen Fällen geht das Haftungsrisiko auf den Käufer über.

§10. Erlaubnisse gewerbsmäßiger Wiederverkäufer
Munition und Schusswaffen werden nur an Besteller geliefert, die im Besitz einer gültigen Handelsgenehmigung bzw. Herstellungserlaubnis für Munition und Schusswaffen sind, und die dem Verkäufer hiervon eine Kopie überlassen haben. Andere Besteller nicht erlaubnispflichtigen Gegenstände müssen dem Verkäufer eine Bestätigung ihrer Gewerbeerlaubnis für die einschlägigen Waren zur Verfügung stellen. Erlaubnisse Endverbraucher – Munition und Schusswaffen werden nur an private Besteller geliefert, die im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK, Jagdschein etc.) für Munition und Schusswaffen sind. Diese Erlaubnis muss beim jedem Kaufereignis vorgelegt werden.

§11. Versicherungen
Der Käufer muss für die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ausreichenden
Versicherungsschutz gegen Einbruch, Diebstahl und Feuer einschließlich zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung z.B. Leitungswasser gedeckt haben. Des Weiteren muss eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Produkthaftung für die von ihm vertriebenen Waren bestehen. Auf Anforderung sind dem Verkäufer Bestätigungen des Versicherers zur Verfügung zu stellen.

§12. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Bestellers gemäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten stehen allen mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen zur Verfügung. Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. SM Chemnitzer Sportwaffen und Munitionsfabrik GmbH, Blankenauer Straße 75, 09113 Chemnitz.

§13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer ist Chemnitz. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf vom 1.4.1980 (CISG) gilt nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dieses gilt auch im Falle einer Vertragslücke. Es gelten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Stand: JULI 2023

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